Die Kleinunternehmer und leiten­den Angestellten von Klein­firmen mussten sich bisher mit einem Geschäftswagen unter 100 000 Franken begnügen. Leisteten sie sich ein teureres Fahrzeug, hatte das nämlich finanzielle Nachteile: Die Steuerbehörden haben den sogenannten Vorsteuerabzug auf dem darüberliegenden Preis verweigert.



Unter Vorsteuerabzug versteht man die Mehrwertsteuer, die das Unternehmen einem Lieferanten – in diesem Fall dem Autoh&aum...