Laserpointer können Menschen gefährlich blenden und die Augen schädigen. Seit dem 1. Juni dürfen in der Schweiz nur noch schwach strahlende Laserpointer der ­Klasse 1 verkauft werden. Benutzen darf man sie nur noch in Innenräumen. Im Freien ist die Nutzung von Laserpointern  verboten. Stärkere Geräte der Spezialklasse 1M sowie der Klassen 2M, 3R, 3B und 4 müssen als Elektroschrott bis zum 1. Juni 2020 entsorgt werden, solche der Klasse 2 ein Jahr später. Verboten sind auch Laserpointer, die nicht gekennzeichnet sind. Wer verbotene Geräte weiterhin besitzt, verkauft oder zur Verwendung abgibt, riskiert bis zu 40 000 Franken Busse.