Nein. Fust darf zwar die ­gesetzliche Garantie von zwei Jahren ganz oder nur auf bestimmte Teile ausschliessen. Der Ausschluss muss aber spätestens beim Abschluss des Kaufver­trags vereinbart werden. ­Wurde der Garantieausschluss bei Ihnen erst auf der Quittung vermerkt, so ist er nicht Vertragsbestandteil geworden und gilt ­deshalb nicht.