Ja. Die 3a-Stiftung der Bank stellt Ihnen eine Bescheinigung über den von Ihnen ein­bezahlten Betrag aus. Diese Bescheinigung ­legen Sie der Steuererklärung bei. So sieht die Steuerverwaltung, dass Sie zu viel einzahlten, und fordert Sie auf, die Differenz von der Vorsorgeeinrichtung zurückzufordern und auf ein Konto Ihrer Wahl überweisen zu lassen.