Kann der Käufer meines Hauses die Hypothek übernehmen? 

«Ich habe eine Festhypothek mit einem Zins von 2,4 Prozent, die noch sechs Jahre läuft. Nun verkaufe ich mein Haus. Kann der neue Eigentümer die Hypothek weiterführen?»

Ja, falls die Bank damit einverstanden ist. Der neue Eigentümer müsste mit 2,4 Prozent ­allerdings einen Zins zahlen, der viel höher ist, als wenn er heute eine neue Hypothek aufnehmen würde. Deshalb müssten Sie ihm beim Verkaufspreis wohl etwas entgegenkommen.

Wie sicher ist mein Vorsorgegeld?

«Ich haben ein 3a-Konto. Ist das Geld gefährdet, wenn meine Bank pleitegeht?»

Ja. Die Vorsorgestiftung, bei der Sie ein 3a-Konto haben, ist zwar ein separates Unternehmen. Geht die Bank pleite, welche die Vorsorgestiftung betreibt und die 3a-Gelder verwaltet, bedeutet das deshalb nicht automatisch die Zahlungsunfähigkeit und den ­Untergang der Stiftung. Denn die Gelder der 3a-Kunden auf der Bank werden im Bankenkonkurs bevorzugt behandelt. Sie sind in der zweiten Gläubigerklasse eingeteilt. Dies gilt aber nur für Einlagen bis 100 000 Franken pro Kunde. Dieser ­Betrag ist im Unterschied zu Geld auf einem normalen Bankkonto nicht durch die Einlagensicherung der Banken ­gedeckt. Deshalb sollten Sie 3a-Gelder und Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule unbedingt auf mehrere Banken verteilen.