Den Steuerpflichtigen bleiben in der ­Regel 30 Tage Zeit, um die Steuerrechnung zu bezahlen. Daran sollte man sich unbedingt halten – sonst kann es teuer werden. Denn nach Ablauf der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen ­geschuldet. Sie fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus.

Spitzenreiter ist der Kanton Neuenburg. Er verlangt 8 Prozent Verzugszins auf den ­geschuldeten Steuerbetrag. Das macht bei ­einer Verspätung von drei Monaten und ­einer Steuerschuld von 5000 Franken immerhin 100 Franken aus. 

Wer im Baselbiet oder im Kanton Luzern die Frist verpasst, schuldet dem Fiskus 6 Prozent Verzugszins. Im Kanton Zürich sind es 4,5 Prozent. 3 Prozent verlangen die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn und der Bund. Einigermassen günstig davon ­kommen Spätzahler hingegen  in den ­Kantonen Tessin und Genf mit Verzugszinsen von 2,5 und 2,6 Prozent. Bürgerfreundlich ist der Kanton Zug. Er verlangt keinen Verzugszins. 

Im Gegenzug profitieren die Steuer­pflichtigen aber kaum, wenn sie den ­geschuldeten Steuerbetrag zum Voraus bezahlen. Am grosszügisten ist noch der ­Kanton Appenzell Innerrhoden mit ­einem Guthabenzins von 1 Prozent. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Schwyz, Uri und Zürich sind es immerhin 0,5 Prozent. Knausrig sind die Kantone Bern, Freiburg, Graubünden, ­Luzern, ­Solothurn, Wallis: Wer früh zahlt, ­erhält dort ­keinen Zins.