Ja, grundsätzlich ist diese In­formation korrekt. 3a-Bezüge zur Finanzierung von Wohneigentum darf man nur alle fünf Jahre vornehmen. Auch Teilbezüge sind möglich.

Dies gilt allerdings pro Person. Ehepaare, die gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, dürfen abwechslungsweise ihr 3a-Konto zur Rückzahlung der Hypothek nutzen. Ein Ehepaar kann also theoretisch alle zweieinhalb Jahre einen Vorbezug machen. Das hat einen weiteren Vorteil: Die regelmässige Auflösung ­eines 3a-Kontos spart kräftig Steuern, weil so die Steuerprogression auf Kapitalbezüge immer wieder gebrochen wird.

Sie und Ihr Mann dürfen übrigens ohne Unterbruch in die Säule 3a einzahlen, auch wenn Sie in ­einem Jahr ein Konto auflösen oder einen Teilbezug machen.

Übrigens: Auch bei der Pen­sionskasse sind Teilbezüge für Wohneigentum alle fünf Jahre möglich. Dort beträgt der Mindestbezug aber 20 000 Franken.