Ja. Grundsätzlich müssen Sie zwar das Haus und allfällige Miet­einnahmen in Portugal versteuern. Zu einer Doppelbesteuerung kommt es deswegen nicht. Doch der Wert des Hauses sowie die Einnahmen daraus (Mietzins oder Eigenmietwert) wirken sich in der Schweiz «satzbestimmend» aus. Das bedeutet: Einkommen und Vermögen werden in der Schweiz zu dem Satz besteuert, der das gesamte in- und ausländische Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Das heisst in Ihrem Fall: Sie ­verfügen in der Schweiz über ein Vermögen von 200000 Franken und ein steuerbares Einkommen von 90000 Franken. Darauf müssen Sie in Kriens zurzeit laut Veranlagung insgesamt 17480 Franken Steuern bezahlen.

Neu kommen nun 210000 Franken Vermögen für Ihr Haus in Portugal hinzu (Steuerwert: 70 Prozent von 300000 Franken) – allerdings nur satzbestimmend. Auf Ihre Vermögenssteuer hat dies keinen Einfluss, weil Sie mit diesem Betrag nicht in eine höhere Progressionsstufe fallen. Ihr Schweizer Ver­mögen von 200000 Franken wird also weiterhin mit 0,3 Prozent bzw. 600 Franken besteuert.

Anders sieht es beim Einkommen aus: Das satzbestimmende Einkommen steigt um 6720 Franken (4 Prozent Eigenmietwert auf 210000 Franken abzüglich 20 Prozent Unterhaltspauschale). Die ­Folge: Kanton, Gemeinde und Kirche belasten Ihr Schweizer Einkommen von 90000 Franken neu nicht mehr mit 16,2 Prozent, sondern mit 16,6 Prozent. Bei der direkten Bundessteuer sind es statt 2,5 Prozent neu 2,8 Prozent. 

Ergebnis der Rechnerei: Neu zahlen Sie in der Schweiz wegen des erhöhten Steuersatzes durch das ­geerbte Haus total 630 Franken mehr Einkommenssteuern als ­bisher.