Wer in der Osterzeit mit dem Auto in Italien unterwegs ist, sollte ­genau auf die Fahrverbote in den Stadtzentren achten. Sogenannte «Zona traffico limitato« (ZTL) gibt es etwa in Bozen, Mailand, Genua, Florenz, Verona oder Triest. Das Fahrverbot gilt ent­weder generell oder für bestimmte Tageszeiten. Werden Autofahrer bei der ­unberechtigten Einfahrt in die Zone erwischt, zahlen sie mindestens 80 Euro Busse. Wichtig: Die Strafe wird bei jeder Einfahrt neu fällig. Hinzu kommen allfällige Parkbussen.

Laut dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC ­haben die meisten italienischen Städte beim Eingang  zu den Fahrverbotszonen Überwachungskameras angebracht. Sie fotografieren ­automatisch die Kennzeichen aller passierenden ­Autos und prüfen, ob eine Einfahrtserlaubnis vorliegt. In kleineren Gemeinden kontrolliert die Polizei die Zufahrt. 

Liegt das Ferienhotel in einer «Zona traffico limitato», kann der ­Besitzer eine Sonderfahrerlaubnis besorgen. Der ÖAMTC empfiehlt, sich vom Hotel die Registrierung schriftlich geben zu lassen.