Nein. Das Alterskapital von kinderlosen ­ledigen Versicherten fällt gemäss Gesetz bei deren Tod an die Pensionskasse. Allerdings können die Pensionskassen in ihrem ­Reglement eine andere Regelung vorsehen. Diese kann beispielsweise die Auszahlung ­eines bestimmten Kapitals oder einer Rente an Konkubinatspartner vorsehen. Schauen Sie deshalb im Pensionskassenreglement nach, was bei einem Todesfall vor ­Erreichen des Rentenalters mit Ihrem Geld passiert und wen Sie ­allenfalls ­begünstigen können.