Angestellte sind über ihren Betrieb obligatorisch gegen Freizeitunfälle versichert, sofern sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung 80 Prozent des Lohns als Taggeld.
Ein Extremsportler muss in der betrieblichen Unfallversicherung jedoch mit Kürzungen von Leistungen rechnen, wenn er verunfallt. Laut Gesetz kann die Versicherung Taggelder und Renten halbieren, wenn der Verunglückte ein Wagnis einging. In sehr schweren Fällen kann sie den Lohnersatz sogar ganz streichen. Welches Verhalten als Wagnis gilt, entscheiden im Streitfall die Gerichte.
Diese unterscheiden zwischen «absoluten» und «relativen Wagnissen». Letzteres liegt vor, wenn der Verunfallte zu wenig erfahren oder vorbereitet war, um das Risiko auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren. Oder wenn er Vorsichtsgebote krass missachtet hat.
Töffrennen sind «absolute Wagnisse»
Beispiele aus der Gerichtspraxis: Nimmt ein Anfänger an einem Strassen-rodelrennen teil, geht er ein relatives Wagnis ein. Auch Schneeschuhwandern bei Lawinengefahr abseits der markierten Route berechtigt die Unfallversicherung, die Rente zu halbieren.
Absolute Wagnisse sind gefährliche Sportarten oder Tätigkeiten, die auch mit viel Erfahrung und guter Vorbereitung sehr riskant sind. Beispiele: das Dirt-Biken, also das Springen mit einem Bike über Erdhügel. Laut Bundesgericht birgt auch hobbymässig betriebenes Dirt-Biken ein grosses Sturz- und Verletzungsrisiko. Auch ein Thaibox-Wettkampf oder Töfffahren auf einer Rennstrecke sind absolute Wagnisse. Kein absolutes Wagnis sieht das Gericht bei einem Flug mit einem Hängegleiter, beim Canyoning mit Schwierigkeitsgrad C2 («mässig schwierig») oder bei einer Rollbrettabfahrt, die nicht wettkampfmässig oder auf Tempo betrieben wurde.
Gut zu wissen: Heilungskosten darf die Versicherung auch bei riskanten Sportarten nicht kürzen.
Zusatzversicherung für Rennfahrer kaum möglich
Können Töfffahrer, die auf Rennstrecken trainieren, allfällige Kürzungen in der Unfallversicherung mit dem Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung vermeiden? Die Generali würde für eine Jahresprämie von 680 Franken Unfalltaggelder von 60 Franken versichern und auf Leistungskürzungen verzichten, «wenn sich die versicherte Person einem Wagnis ausgesetzt hat». Helvetia bietet Privatkunden solche Einzelversicherungen an. Ausgeschlossen ist jedoch «die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen oder Motorbooten sowie bei Trainingsfahrten auf der Rennstrecke».
Bei Allianz, Axa Winterthur, Mobiliar, Vaudoise und Zürich könnte der Arbeitgeber in der betrieblichen Unfallversicherung eine Zusatzversicherung abschliessen – aber nur für alle Angestellten gemeinsam. Folge: Die Prämien würden steigen. Bei Mobiliar etwa zahlt ein Detailhändler in der Sportartikelbranche mit einer Lohnsumme von 200 000 Franken pro Jahr 46 Franken mehr. Doch aufgepasst: Gemäss Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen oft nicht gedeckt.