Angestellte sind über ­ihren Betrieb obligatorisch ­gegen Freizeitunfälle ver­sichert, sofern sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung 80 Prozent des Lohns als Taggeld.

Ein Extremsportler muss in der betrieblichen Unfallversicherung jedoch mit Kürzungen von Leistungen rechnen, wenn er verunfallt. Laut Gesetz kann die Versicherung Taggelder und Renten halbieren, wenn der Ver­unglückte ein Wagnis einging. ...