Ja. Geschiedene, denen bei der Scheidung Unterhaltsbeiträge zugesprochen wurden, haben nach dem Tod ihres früheren Ehegatten Anspruch auf Hinterlassenenleis­tungen aus der Pensionskasse des Verstor­benen. Voraussetzung: Die Ehe muss mindestens zehn Jahre gedauert haben und es sind Unterhaltsbeiträge geschuldet. Die Hinterlassenenleistung richtet sich nach der Dauer der Alimentenberechtigung.

Gut zu wissen: Unter Umständen er­halten Sie zusätzlich eine Hinterlassenenrente der AHV. Allerdings kann dann die Rente der Pensionskasse gekürzt werden, falls sie zusammen mit den Leistungen der AHV die im Scheidungsurteil zugespro­chenen Unterhaltsbeiträge übersteigt.