Nein. Eine Trennung oder ein laufendes Scheidungsverfahren haben noch keinen Einfluss auf die gegenseitige Erbberechtigung. Die Ehegatten sind so ­lange erbberechtigt, bis ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt. Vorher kann ein Erbvertrag lediglich im gegenseitigen Einverständnis abge­ändert oder aufgehoben ­werden.