Ja. Kinderlosen Ehepaaren ist oft nicht bewusst, dass ­gemäss Erbrecht nicht alles Vermögen automatisch an den überlebenden Ehepartner geht. Laut Gesetz erbt der überlebende Ehepartner drei Viertel. Die Eltern oder nach deren Tod die Geschwister oder deren Nachkommen erben einen Viertel des Nachlasses.

Diese gesetzliche Erbfolge gilt aber nur, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Das ist offenbar bei Ihnen der Fall. Weil die Eltern Ihres ­verstorbenen Gatten ebenfalls schon tot sind, erbt sein Bruder (also Ihr Schwager) ein Viertel.

Für kinderlose Ehepaare gibt es aber einen einfachen Tipp, um den Partner als einzigen Erben einzusetzen: Falls die Eltern schon tot sind, genügt ein einfaches Testament, in dem jeder Ehegatte den anderen als Alleinerben einsetzt. Das ist deshalb möglich, weil ­Geschwister keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, also ­keinen gesetzlichen Mindest­anteil am Erbe.