Nein, Sie gehen leer aus. Wer ausschlägt, verzichtet endgültig auf die Erbschaft. Zum Zug kommen dann nur die gesetzlichen Erben, welche die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben, also Ihre Brüder. Achtung: Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt drei Monate ab Kenntnis des Todes.