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Nein, Sie gehen leer aus. Wer ausschlägt, verzichtet endgültig auf die Erbschaft. Zum Zug kommen dann nur die gesetzlichen Erben, welche die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben, also Ihre Brüder. Achtung: Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt drei Monate ab Kenntnis des Todes.
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