Mit einem Testament setzen viele Konkubinatspaare ihren ­Lebenspartner als Erben ein. Doch in vielen Kantonen zahlen Hinterbliebene ohne Trauschein hohe Erbschaftssteuern – in den Kan­tonen Appenzell Innerrhoden, Genf, in einigen Gemeinden Graubündens, in Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Waadt und Wallis sogar den Höchsttarif. Der gilt sonst nur für nichtverwandte Dritt­personen.

Konkubinat: Nur in fünf Kantone&...