Einmalige Gebührenreduktion für die Kunden
Dem Preisüberwacher sei Dank: Die Post muss den Besitzern von Postfächern entgegenkommen – zumindest ein klein wenig.
Inhalt
K-Tipp 12/2017
13.06.2017
Letzte Aktualisierung:
27.06.2017
Tatjana Jaun
Die Post schliesst nicht nur durchschnittlich zwei Filialen pro Woche, auch die Zahl der Postfächer geht permanent zurück. Gleichzeitig kassiert sie für die verbleibenden Postfächer ab. Denn wer sein kostenloses Postfach behalten will, muss mindestens drei adressierte Sendungen pro Tag erhalten. Wer das nicht erfüllt, muss 240 Franken pro Jahr für ein Postfach bezahlen (
Die Post schliesst nicht nur durchschnittlich zwei Filialen pro Woche, auch die Zahl der Postfächer geht permanent zurück. Gleichzeitig kassiert sie für die verbleibenden Postfächer ab. Denn wer sein kostenloses Postfach behalten will, muss mindestens drei adressierte Sendungen pro Tag erhalten. Wer das nicht erfüllt, muss 240 Franken pro Jahr für ein Postfach bezahlen (K-Tipp 7/2017).
Diverse Kunden beschwerten sich beim Preisüberwacher. Dieser intervenierte und verhandelte mit der Post, um «die Folgen des Abbaus von Postfächern abzudämpfen», wie er mitteilt.
Doch die Post zeigt sich unbeeindruckt. Sie hält daran fest, dass Postfachbesitzer 240 Franken pro Jahr zahlen sollen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen.
Post kommt nur geringfügig entgegen
Immerhin erzielte der Preisüberwacher ein kleines Entgegenkommen der Post:
Kunden, die zwischen Mai 2017 und April 2018 von einem kostenlosen zu einem kostenpflichtigen Postfach wechseln müssen, wird einmalig die Jahresgebühr von 240 Franken erlassen.
Alle Postfachbesitzer, die ein kostenpflichtiges Postfach besitzen, erhalten einmalig eine Reduktion von 20 Prozent auf die Jahresgebühr von 240 Franken (zwischen Mai 2017 und April 2018). Das sind 48 Franken. Laut der Post werden die betroffenen Kunden mittels Schreiben oder Rechnung über die Ermässigungen informiert.