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Es gilt im Schweizer Fernverkehr: Hat ein Interregio oder ein Intercity der SBB eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, erhalten Fahrgäste der 2. Klasse einen Gutschein über 10 Franken, Passagiere der 1. Klasse einen Bon über 15 Franken. Dazu verpflichtet wären die SBB eigentlich nicht.
Laut den SBB verteilt das Zugpersonal diese «Sorry»-Gutscheine von sich aus an die Kunden. Die Realität sieht aber anders aus, wie verschiedene Passagiere dem K-Tipp berichteten. «Sorry»-Gutscheine gab es erst auf Nachfrage beim Zugbegleiter.
Die SBB behaupten auf Anfrage des K-Tipp trotzdem, die Gutscheine würden vom Zugpersonal «proaktiv abgegeben». Erhalte ein Kunde dennoch keinen Check, so könne er sich nach der Reise an den Kundendienst wenden.
EU-Regeln gelten für Züge aus dem Ausland
Passagiere in der EU fahren besser. Sie sind nicht auf Kulanz der Bahnen angewiesen, sondern haben einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Gestützt auf eine Verordnung der EU, müssen die Bahnen den Fahrgästen, die zum Beispiel in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien einen Fernverkehrszug benützen, bei einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Billettpreises zurückerstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es sogar 50 Prozent. In Italien gibts die Gutschrift von 25 Prozent schon ab einer Verspätung von 30 Minuten.
Die EU-Regelung gilt auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Schweiz. Das heisst: Die Passagiere haben bei verspäteter Ankunft in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf 25 bis 50 Prozent Rückerstattung des Billettpreises – auch in SBB-Zügen.
Laut SBB verteilt das Personal in Zügen, die verspätet aus dem Ausland ankommen, Entschädigungsformulare. Eine Stichprobe der Zeitschrift «Saldo» im Hauptbahnhof Zürich zeigte jedoch: Von zehn SBB-Angestellten konnte oder wollte keiner ein Entschädigungsformular abgeben. Einzelne gaben ein Kärtchen mit der E-Mail-Adresse des Kundendienstes ab. Andere verwiesen an den SBB-Schalter («Saldo» 10/2016).
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