Seit einem Jahr beziehe ich eine AHV-Rente, mein Ehemann arbeitet noch. Mein Mann will mir seit Jahren das Haushaltsgeld nicht erhöhen. Nun muss ich einen Teil der Haushaltskosten von meiner AHV-Rente bezahlen, die ja eigentlich mir alleine gehört. Wie viel Haushaltsgeld muss mir mein Ehemann geben?

Ihre Frage enthält zwei grundlegende Irrtümer:

- Der Lohn und die AHV-Rente gehören nicht dem jeweiligen Ehegatten allein. Beide Ehegatten müssen von allen ihren Einkünften eine angemessene Summe für die Haushaltsführung beisteuern. Sie können also nicht so tun, als würde die AHV-Rente Ihnen allein gehören. Auch Sie müssen Ihren Beitrag für den Unterhalt der Familie leisten.

- Der Ehemann kann nicht in eigener Regie diktieren, wie viel Haushaltsgeld die Frau zur Verfügung hat. Diesen Betrag müssen die Ehegatten gemeinsam festlegen. Beide Ehepartner bestimmen also zusammen, wie viel Geld für die einzelnen Posten innerhalb des Familienbudgets reserviert sein soll.

Wie viel Haushaltsgeld in Ihrem Fall zur Verfügung stehen sollte, hängt von den konkreten Umständen ab. Die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen hat Budgetbeispiele für verschiedene Haushaltsgrössen und Einkommen aufgestellt, an denen sich Interessierte orientieren können.

Beachten Sie noch Folgendes:

- Das Haushaltsgeld muss ins Gesamtbudget der Familie passen und den Verhältnissen angepasst sein.

- Das Haushaltsgeld sollte monatlich zur Verfügung stehen. Es geht nicht an, dass die den Haushalt führende Person beispielsweise jede Woche darum bitten muss.

- Wenn einer der Ehegatten den Haushalt führt und kein eigenes Einkommen hat, so hat er zusätzlich zum Haushaltsgeld Anspruch auf ein Taschengeld. In bescheidenen Verhältnissen sind das rund 100 Franken pro Monat.

- Falls sich die Ehegatten über die Geldfragen nicht einig werden, so können sie sich an eine Budgetberatungsstelle wenden.

Falls dies zu keiner Lösung führt oder wenn ein Ehepartner das Geld verschleudert und dringende Massnahmen notwendig sind, können sich Betroffene auch an den Eheschutzrichter wenden.

(ge)



Weitere Infos: Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen ASB, Hashubelweg 7, 5014 Gretzenbach. Nach Einsenden eines frankierten Antwortcouverts erhalten Sie eine Adressliste aller Budgetberatungsstellen sowie eine Bestellliste für verschiedene Budgetbeispiele. Bestellen können Sie auch unter www.asb-budget.ch


Buchtipp: «Auskommen mit dem Einkommen», ASB/Orell Füssli, Fr. 29.80 (Neuauflage ab Herbst erhältlich).