Ja. Der Kanton Zürich gewährt in Härtefällen, bei denen ein «offensichtliches Missverhältnis» zwischen Ein­ kommen und Eigenmietwert besteht, eine Reduktion des Eigenmietwerts. Vorausset­ zung für die Reduktion ist, dass der Eigenmietwert höher ist als ein Drittel der Ein­ künfte, die den Steuerpflich­ tigen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen. In Ihrem Fall liegt ein Drittel der mass­ geblichen Einkünfte bei 13 620 Franken. Das liegt deutlich unter dem Eigen­ mietwert von 30 800 Franken. Sie erfüllen also die Voraus­ setzungen für eine Reduktion. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Steueramt.