Autofahrer zahlen mehr, als sie Kosten verursachen 

Für das Ausstellen eines Führerausweises im Kreditkartenformat verlangt das Strassenverkehrsamt des Kantons Genf 100 Franken. Im Thurgau ist er für 50 Franken erhältlich, in Zug für 45 Franken. Die kantonalen Strassenverkehrsämter fordern also für dieselbe Leistung ganz unterschiedliche Preise. 

Für die Strassenverkehrsämter gilt das Kostendeckungsprinzip: Die erhobenen Gebühren dürfen die anfallenden Kosten nicht wesentlich überschreiten. Dagegen verstösst aber die Mehrheit der Strassenverkehrsämter. Das geht aus einer Auswertung der Eidgenössischen Finanzverwaltung hervor. 19 von 26 Ämtern erreichten im Jahr 2011 einen Kostendeckungsgrad von über 100 Prozent (siehe Grafik). Spitzenreiter ist Appenzell-Innerhoden mit 169 Prozent. Das heisst, die Autofahrer zahlen weit mehr, als sie Kosten verursachen. 

In sieben Kantonen liegt der Kostendeckungsgrad unter 100 Prozent. Dort decken die Gebühren der Autofahrer die Kosten nicht. Für die Differenz kommen die Steuerzahler auf. 

Die Eidgenössische Finanzverwaltung erklärt die hohen Werte beim Kostendeckungsgrad unter anderem mit den vielen Auto-Neuzulassungen im Jahr 2011. Und räumt ein, dass die Ergebnisse «als Hinweis auf ein mögliches Missverhältnis» zwischen Gebühren und Kosten interpretiert werden können.

Deutlicher wird Preisüberwacher Stefan Meierhans: «Bei den Strassenverkehrsämtern besteht zum Teil ein grosser Handlungsbedarf. Überhöhte Gebühren müssen gesenkt werden.»

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung