Laut der Bundesver­fassung muss in der Schweiz jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Das gilt für Private wie für Unternehmen. Aber nur theoretisch. Denn die Praxis sieht anders aus:  Zahlreiche Steuererleichterungen haben diesen Grundsatz in den letzten Jahren immer mehr ausgehöhlt. 

Mit der Unternehmenssteuerreform I schafften Bundesrat und Parlament 1998 auf Bundesebene die Kapitalsteuer ab. Das war ­sozusage...