Ein Lacoste-Shirt, eine Handtasche von Louis Vuitton  oder eine Rolex-Armbanduhr: Wer mit Markenartikeln den Zoll passiert, riskiert, dass die Zöllner die Ware beschlagnahmen. Das dürfen sie seit dem Jahr 2008, wenn sie annehmen, es könnte sich um einen gefälschten Markenartikel handeln. 

Voraussetzung für die Beschlagnahmung wäre eigentlich, dass der Inhaber der Design- und Markenrechte für die Schweiz beim Zoll ein...