Ihre Tochter zahlt als Enkelin der Verstorbenen keine ­Erbschaftssteuer. Werden Geldbeträge vererbt, richtet sich die Erbschaftssteuer nach den Steuergesetzen am letzten Wohnort der Verstorbenen. Die Grossmutter lebte im Kanton Glarus. Dort gibts keine Erbschafts­steuer für direkte Nachkommen (wie in der grossen Mehrheit der Kantone).

Wenn Sie aber Geld von ­Ihrer Tochter geschenkt er­halten, müssen Sie eine Schenkungssteuer zahlen. Sie richtet sich nach den Ansätzen und Bestimmungen am Wohnort des Schenkers bzw. Ihrer Tochter, hier also dem Kanton St. Gallen. Die Steuer beträgt 10 Prozent – für Eltern sind die ersten 25 000 Franken jedoch nicht steuerpflichtig.

Beispiel: Schenkt Ihnen Ihre Tochter 75 000 Franken, zahlen Sie 10 Prozent auf 50 000 Franken (75 000.– minus 25000.–), also 5000 Franken.