Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit nur für eine ­bestimmte Tätigkeit ist durchaus möglich. Mit einem Bänderriss können Sie wohl eine sitzende Tätigkeit ausüben. Wenn aus ­medizinischer Sicht nichts dagegen spricht, können Sie somit Ihrem Nebenerwerb trotz Arbeitsunfähigkeit als Hebamme weiterhin nachgehen.