Ja. Denn der Arzt hat Ihnen keine Bettruhe verordnet. Wenn Sie trotz Krankheit das Vorstellungsgespräch bewältigen können, besteht kein Grund, es abzusagen. Vermeiden sollten Sie nur, was Ihrer Genesung schaden könnte. Falls Ihr Chef die Richtigkeit Ihres Arztzeugnisses anzweifelt, kann er Sie zum Vertrauensarzt des Betriebs ­s­chicken. Die Kosten dafür müsste aber der Betrieb tragen.