Nein. Der überlebende Ehepartner geniesst bezüglich des gemeinsamen Wohnsitzes einen besonderen gesetzlichen Schutz. Auch ohne Testament Ihres Ehemanns können Sie nach seinem Tod das Haus auf Anrechnung an den Erbteil wahlweise zur Nutzniessung oder gar zu Eigentum übernehmen. Im Übrigen haben Sie Anspruch auf den Hausrat und das gemeinsam benützte Auto.

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