Ja. Aber Sie erhalten dann weniger Sozialhilfe. Bei der Gewährung von Sozialhilfe werden die aktuellen Einkünfte der Antragsteller geprüft – zum Beispiel Arbeitslosengeld und Renten der Sozialversicherungen, aber auch Unterstützungsbeiträge von Verwandten sowie Gelder aus Erbschaften oder Schenkungen.

Durch den Erbverzicht würden Sie freiwillig auf Einkommen verzichten – und das hätte Konsequenzen. Zwar dürfte die Behörde das Erbe nicht vollständig als Einkommen anrechnen, weil dies praktisch einer Einstellung der Sozialhilfe gleichkäme. Doch in den meisten kantonalen Sozialhilfegesetzen ist vorgesehen, dass in solchen Fällen die Beiträge ­reduziert werden können. In welchem Umfang eine Kürzung erfolgen kann, ist im Einzelfall zu prüfen.