Ja. Wenn Sie die UBS beauftragen, die ausgeführte Zahlung rückgängig zu machen, belastet Ihnen die Bank ihren Aufwand. Sie muss das Geld beim Be­günstigten zurückzufordern und den Betrag zurückbuchen. Dafür verlangt die Bank laut Gebührenreglement 30 Franken.

Günstiger fahren Sie, wenn Sie das Geld bei der Kredit­kartenfirma selber zurück­fordern. Erteilen Sie der Kartenfirma per Brief den Auftrag, das zu viel ­bezahlte Geld zurück­zuerstatten.