Es kommt auf das Reglement an. Wenn gleich ­viele Stimmen für und gegen ein Anliegen abgegeben werden, kann grundsätzlich kein Beschluss zustandekommen. Pattsituationen können die Eigentümer aber umgehen, indem sie im Reglement ein Vorgehen festhalten. Das sind die Möglichkeiten:

Ein Vorsitzender wird gewählt, der den Stichentscheid fällt.

Der Verwalter, der auch Eigentümer ist, hat den ­Stichentscheid.

Das Wertquotenmehr zählt. Bei kleinen Gemeinschaften kann das aber zur Folge haben, dass sich immer die gleichen Eigentümer mit der höheren Wertquote durchsetzen.