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Gesundheitstipp 05/2008
12.05.2008
Nein. Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig. Deshalb darf es nur auf dem Trottoir Velo fahren und braucht auch keine Vignette. Erst wenn Ihre Tochter zur Schule geht, darf sie auf der Strasse fahren. Dann muss sie auch eine Vignette am Velo befestigen.
Eine Velo-Vignette ist sehr wichtig. Sie ist eine Haftpflichtversicherung und deckt Personen- wie Sachschäden. Für alle anderen Velofahrer gilt: Die Vignette 08 muss bis spätestens am 1. Juni am Velo kleben. Liegt sie zu Hause oder hat man sie im Hosensack dabei, ist man bei einem Schaden nicht versichert. Auch die Privathaftpflicht-Versicherung springt dann nicht ein.
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