Ja. Eine Absicht des Spielers, Sie zu schädigen, bestand nicht. Daher muss dieser Ihre Brille nicht ersetzen. Sie können auch nicht auf den Verein Rückgriff nehmen. Denn dieser ist nicht dazu verpflichtet ­spezielle Sicherheitsvorkehrungen an den Seitenlinien vorzunehmen.

Auch Ihre Unfallversicherung kommt nicht dafür auf. Denn sie muss die Kosten einer Brille nur vergüten, wenn sich der Verunfallte Verletzungen zugezogen hat, die von einem Arzt oder Sanitäter behandelt wurden. Das war bei Ihnen nicht der Fall.

Melden Sie Ihren Schaden trotzdem dem Fussballverein. Vielleicht ist er kulant und kommt Ihnen entgegen.