Nein. Bei Versicherungsverträgen ist man zwar grundsätzlich 14 Tage lang an einen Antrag gebunden. Vier Wochen sind es, wenn ärztliche Untersuchungen nötig sind. Das heisst: Stellt die Versicherung die Police innert dieser Frist zu, ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen, der nicht mehr widerrufen werden kann. Das gilt aber nur bei einer vorbehaltlosen Annahme eines Versicherungsantrags. Eine Aufnahme mit einem Vorbehalt ist nichts anderes als eine Gegenofferte der Versicherung.