Ja. Wenn der Stich einer Biene zu Komplikationen führt, so gilt das als Unfall. Bei Ihnen war das offensichtlich der Fall, da Sie allergisch auf den Stich reagierten und deswegen den Arzt aufsuchen mussten. Das hat den Vorteil, dass für Sie keine Kosten entstehen bei der Krankenkasse. Dort hätten Sie Franchise und Selbst­behalt berappen müssen, bei der Unfallversicherung nicht.