Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ohne neuen Arbeitsvertrag kann zwar dazu führen, dass die Arbeitslosenkasse die Auszahlung von Taggeldern für eine bestimmte Zeit sperrt. Wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit drohen bis zu 60 Einstelltage. Nicht als selbstverschuldet gilt sie aber dann, wenn Angestellte kündigen, weil eine Stelle sie gesundheitlich ­beeinträchtigt. In Ihrem Fall ist diese Voraussetzung erfüllt. Wichtig: Lassen Sie sich unbedingt von ­Ihrem Arzt schriftlich be­stätigen, dass ein Verbleiben am bisherigen ­Arbeitsplatz Ihrer Gesundheit schadet.