Ab April 2020 wird in der Schweiz das elektronische Patientendossier eingeführt. Die Spital­ärzte werden darin Diagnosen und Behandlungen vermerken, verschriebene Medikamente auflisten, Röntgenbilder speichern und die Austrittsberichte der Spitäler festhalten. Die Versicherten können ihre Patientenverfügung, den Organspenderausweis und weitere Informationen dazulegen. Die Daten sind über das Internet abrufbar.

Gemäss dem neuen Bundesgesetz...