Stirbt eine Person, die in einer Pensionskasse versichert ist, kann auch ein Konkubinatspartner Geld bekommen. Im Gesetz steht dazu: Die Pensionskassen dürfen Hinterlassenenleistungen an eine Person zahlen, die mit der verstorbenen Person «in den letzten fünf Jahren» bis zu ihrem Tod eine ­Lebensgemeinschaft geführt hat.

Auch die Pensionskasse der Grossbank Credit Suisse (CS) sieht eine solche Begünstigung von ­Lebensgemeinschaften vor: Stirbt...