Der Garten eines etwa 50 Jahre alten Hausbe­sitzers im Kanton Solothurn war verwildert. Sträucher und Bäume mussten dringend geschnitten, Pflanzen neu gesetzt und ein Kaninchenstall entfernt werden. Zusätzlich brauchte der Eigentümer einen Parkplatz. Im Mai 2016 beauftragte er eine kleine Gartenbaufirma mit den Ar­beiten. 

Rund zwei Jahre später treffen sich Auftraggeber und Unternehmen vor der Einzelrichterin des Richteramtes Olten Gösgen ...