Die riesige Botschaft auf dem Plakat an der Rapperswilerstrasse in Wetzikon ZH tönt gut: «Lexus Hybrid Test Days. Kundenvorteil bis CHF 15 500.–» Auf dem Bild (siehe unten) sind sieben verschiedene Autos zu sehen – das komplette Modellangebot der japanischen Marke Lexus. Neben dem verlockend hohen Frankenbetrag steht ein Sternchen, das auf eine Fülle kleingedruckter Angaben verweist. Leider sind diese im Gegensatz zum plakativen Werbeslogan im Vorbeifahren nicht zu entziffern.
Kein Wunder: Das Kleingedruckte ist 1748 Zeichen lang – das entspricht zwei vollen Textspalten im K-Tipp! Und es ist voller Ausschlussbedingungen. So steht zum Beispiel, dass der «Kundenvorteil» nur für ein einziges Modell gilt – den 77 800 Franken teuren New RX 450h Diamond (3,5-Liter-Vollhybrid, E-Four-AWD, 5-türig). Abzüglich der in der Werbung versprochenen Vergünstigung von 15 500 Franken sollten Kunden für dieses Auto also nur 62 300 Franken zahlen.
Dem ist leider nicht so: Tatsächlich kostet der Wagen 69 900 Franken. Denn Lexus gewährt nur 7900 Franken Rabatt – und zwar für Barzahlung. Die restlichen 7600 Franken sind laut Hersteller als Sonderausstattung bereits im Preis von 77 800 Franken enthalten. Woraus diese Ausstattung besteht, bleibt im Dunkeln.
Die anderen auf dem Plakat abgebildeten Autos sind übrigens gar nicht oder nur 2000 bis 4000 Franken günstiger.
«Werbung ist rechtswidrig»
Werbung, die mit dem Preis eines Produkts wirbt, untersteht der Preisbekanntgabeverordnung. Der K-Tipp bat das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) um eine Einschätzung der aktuellen Werbung von Lexus. Die Antwort ist eindeutig: «Hinweise auf Preisreduktionen oder auf Kundenvorteile irgendwelcher Art mit sogenannten ‹Bis-Preisen› sind von vorneherein rechtswidrig», sagt Guido Sutter, Leiter Ressort Recht beim Seco. Sie seien ungenau, uneinheitlich und gäben dem interessierten Kunden keine nützliche Information. Erschwerend komme hinzu, dass der Preisvorteil an Spezialkonditionen (Barzahlung) geknüpft sei und zum Teil aus Sonderausstattung bestehe.
Lexus ist nicht der einzige Autohersteller, dessen aktuelle Plakatwerbung vom Seco kritisiert wird:
Nissan wirbt für den neuen Micra mit der Aussage «Ab Fr. 12 890.–» (Bild oben). Doch wenn der Kunde auf der Nissan- Homepage das abgebildete Modell bestellen will, zahlt er rund 9000 Franken mehr. Grund: Das Auto auf dem Plakat enthält teure Sonderausstattung wie eine spezielle Farbe, besondere Felgen und Nebelleuchten. Darauf verweist Nissan nur im schwer lesbaren Kleingedruckten. Auch hier ist das Seco-Urteil klar: «Da sich die Preisangabe nicht auf das abgebildete Modell bezieht, ist auch diese Werbung rechtswidrig.»
Opel und Suzuki werben zurzeit für neue Leasingangebote. Doch die Bedingungen im Kleingedruckten widersprechen laut Seco der Vorgabe der Preisbekanntgabeverordnung bezüglich guter Lesbarkeit. Das gilt auch für die Beispiele von Nissan und Lexus.
Liegt ein Verstoss gegen die Verordnung vor, wird die betroffene Firma vom Seco auf die gesetzlichen Vorgaben aufmerksam gemacht. Für den Vollzug der Verordnung sind aber die Kantone verantwortlich. Laut Guido Sutter «sind die Auto-Werbeplakate bereits Gegenstand einer gewerbepolizeilichen Ermittlung in einem Kanton». Um welche es sich genau handelt, sagte er nicht.
Nur Opel hat gegenüber dem K-Tipp Stellung genommen: Das Gesetz enthalte «keine genauen Angaben, was unter guter Lesbarkeit konkret zu verstehen ist». Opel verspricht aber, «dem Gebot der guten Lesbarkeit Beachtung zu schenken».