Ja. Wer eine AHV-Rente aus der Schweiz bezieht und in einen EU- oder EFTA-­Staat zieht, ist unter Umständen weiterhin in der Schweiz versichert. Dies dann, wenn er am neuen Wohnsitz ­keinen ­Anspruch auf Beitritt zu ­einer Krankenkasse hat. Oder falls er länger in der Schweiz wohnte als im ­neuen Wohnsitzland. Das ist bei Ihren ­Eltern der Fall. Es gibt aber Ausnahmen: Wer etwa nach Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich zieht, kann sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Ihre Eltern können sich bei Krankheit in Kroatien oder der Schweiz behandeln lassen. Zahlen muss in ­beiden Fällen die Schweizer Krankenkasse.