«Unterjähriger Austritt»: Davon sprechen die Pensionskassen, wenn Angestellte im Lauf des Jahres den Job wechseln und deshalb die Pensionskasse zum Beispiel Mitte Jahr verlassen. Oder wenn ältere Menschen während des laufenden Kalenderjahres pensioniert werden.

Das kann nachteilig sein. Denn 2014 entschied das Bundesgericht: Die Pensionskassen dürfen «unterjährig» Austretende beim Zins schlechter behandeln als Angestellte, die wä...