Ja, Sie müssen sogar. Schweizer Rentner, die ihren Wohnsitz in einen EU-Staat verlegen, müssen weiterhin in der Schweiz bei einer Krankenkasse angemeldet sein. So will es das bilaterale Abkommen der EU mit der Schweiz. Aber es gibt Aus­nahmen: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal. Wer dorthin zieht, kann wählen, ob er in der Schweiz oder im Wohnsitz-Land eine Kranken­versicherung abschliessen möchte. Im letzteren Fall muss man innerhalb von drei Monaten ein Gesuch an die Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn stellen. Sonst bleibt man in der Schweiz versichert. 

Für alle, die noch keine Rente beziehen, gilt: Die Grundversicherung endet, wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlegt. Eine Ausnahme besteht nur für Grenzgänger, die in der Schweiz erwerbstätig sind.