Eine kleine Immobilienfirma mit Sitz in Zug verwaltet bloss wenige Gebäude. Sie braucht keinen Internetauftritt und verzichtet deshalb auf eine Website. Vor rund einem Jahr registrierte aber ein Andrey Bikov aus Russland eine Internetadresse mit ähnlichem Namen und erstellte eine professionelle Website. Er benutzte die Angaben der real existierenden Firma, Name und Adresse stimmen. Um das Ganze seriös wirken zu lassen, sind ein «Verified by Visa» sowie ein angebliches Zertifikat des Eidgenössischen Finanzdepartements abgebildet.
Stellenangebot für «Regionalvertreter»
Unter «Stellenangebote» ist auf der gefälschten Immo-Website ein lukrativer Nebenjob ausgeschrieben: Man kann sich als «Regionalvertreter» bewerben und erhält angeblich 2400 Franken pro Monat für höchstens acht Stunden Arbeit pro Woche. Wer sich bewirbt, erhält nach kurzer Zeit einen seriös aussehenden Arbeitsvertrag, der von den im Handelsregister eingetragenen Personen unterschrieben scheint.
Laut Stellenbeschrieb erhält man Dokumente und Zahlungen wie Hypothekarzahlungen, Nebenkosten und Vorschüsse. Diese soll man an Kunden senden.
Viele sind auf diesen Trick hereingefallen. Die angeblichen Regionalvertreter meldeten sich dann bei der realen Zuger Immobilienfirma und forderten ihren Lohn. Ein Mann aus Orbe VD etwa gibt an, seit dem 11. August für sie zu arbeiten. Ein «Regionalvertreter» aus Onex GE will am 9. August einen Arbeitsvertrag mit der Zuger Firma geschlossen haben. Eine Frau aus Genf beauftragte sogar die Gewerkschaft Unia, ihren Lohn geltend zu machen. Doch niemand von ihnen hat tatsächlich für die Firma gearbeitet.
In einem ähnlichen Fall klagte ein «Regionalvertreter» seinen Lohn sogar von der echten Firma beim Arbeitsgericht Zürich ein. Das Gericht wies die Lohnklage ab. Laut Richter hätte sich der Kläger erkundigen müssen, ob die angeblich für die Firma handelnden Personen tatsächlich dazu bevollmächtigt waren. Da dies nicht der Fall war, bestand kein gültiger Arbeitsvertrag und kein Lohnanspruch.
Wegen Geldwäscherei verurteilt
Der Trick ist der Zuger Polizei bekannt: «Die Betrüger nutzen tatsächlich existierende Firmen und missbrauchen diese, indem sie in deren Namen über Jobplattformen, fingierte Internetseiten oder Social Media Jobangebote offerieren.» Laut Sprecher Frank Kleiner handelt es sich um sogenanntes «Money Muling»: Die Jobsuchenden werden als Geldesel missbraucht und können sich wegen Geldwäscherei strafbar machen.
Denn die Betrüger verlangen von den «Regionalvertretern» die privaten Kontoangaben und überweisen ihnen Gelder krimineller Herkunft – aus Phishing-Angriffen oder dem Drogen- und Menschenhandel. Die «Regionalvertreter» sollen das Geld dann mit Diensten wie Western Union ins Ausland transferieren. Dem K-Tipp sind mehrere Verurteilungen von «Regionalvertretern» wegen Geldwäscherei bekannt.
Stossend: Die betroffene Immobilienfirma ist gegenüber den Tätern machtlos. Nur wenn es sich um eine Schweizer Website handelt, kann das Bundesamt für Polizei ihre Sperre beantragen.
So wird man nicht ungewollt zum «Geldesel»
Das Bundesamt für Polizei warnt vor gefälschten Jobangeboten im Internet und empfiehlt:
Glauben Sie nicht alles, was Sie im Internet finden oder in Ihren E-Mails lesen – auch wenn Ihnen Logo oder Gestaltung des Absenders bekannt erscheinen oder die Firma im Schweizer Handelsregister registriert ist.
Seriöse Arbeitgeber laden Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein, bevor ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Seriöse Arbeitgeber verlangen nicht, dass Sie Ihr Privatkonto für den Zahlungsverkehr des Geschäfts zur Verfügung stellen.
Suchen Sie den Arbeitgeber im Telefonbuch, und fragen Sie beim richtigen Absender nach, ob das Jobangebot effektiv besteht.
Melden Sie solche Angebote auf www.cybercrime.ch } Meldeformular.