Anja Boller aus Richterswil ZH bestellte in Deutschland ­für rund 226 Franken Zusatzteile für ihr Inhaliergerät. Geliefert wurden sie mit UPS. Als der Kurier an der Haustür die Mehrwertsteuer einkassieren wollte, bemerkte Boller einen Fehler: Als Grund­lage für die Berechnung wurde nicht der Preis der Zusatzteile verwendet, sondern der höhere Betrag für das ganze Gerät (1100 Franken). Die Mehrwert­steuer fiel deshalb um 67 Franken zu hoch aus. Boller benötigte die ­Teile dringend, deshalb zahlte sie dem Kurier den verlangten Betrag bar. Danach forderte sie das Geld von UPS zurück. Als Beleg reichte sie die Quittung für die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer ein. Doch statt Geld erhielt Boller eine Rechnung. Trotz Telefon­anrufen und E-Mails an den Paketdienst folgten Mahnungen und ein Zahlungsbefehl eines Inkassobüros. Erst als sich der K-Tipp ein­schaltete, erhielt Boller die 67 Franken zurück. Von einem Fehler wollte das Unter­nehmen aber nichts wissen.