Die 15-jährige Tochter von ­Irene Winter aus Pfäffikon ZH wollte kürzlich mit dem Bus nach Wila ZH fahren. Das Ticket löste sie beim Warten mit ihrem Smartphone. Als sie wenige ­Minuten später im Bus kontrolliert wurde, war das elektronische Ticket noch nicht vollständig ­heruntergeladen. Die Kontrol­leure des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) büssten die Schülerin mit 90 Franken.

Daraufhin reklamierte Irene Winter per E-Mail und schickte den Beleg dafür, dass ihre Tochter das Billett vor Abfahrt des Busses gekauft hatte. Doch der ZVV ­beharrte auf der Busse.

Auf Nachfrage des K-Tipp ­prüfte der Verkehrsverbund den Fall nochmals und lenkte schliesslich ein: «Es ist klar ersichtlich, dass Frau ­Winter das Ticket vor der fahrplanmässigen Abfahrt ­kaufen ­wollte.» Zudem handle es sich um den ersten «Vorfall» der ­Kundin. Unter diesen Umständen erlasse man ihr den Zuschlag.