K-Tipp-Leser Ralf Barth aus Au ZH kaufte für ein Jahr beim Internet-Speicherdienst Dropbox.com einen Speicherplatz von zwei Gigabyte. Er bezahlte mit Kreditkarte. Was er nicht wusste: In den Zahlungsbedingungen von Dropbox steht, dass die beim Kauf angegebene Kreditkarte automatisch einmal pro Jahr belastet werde – wenn man nicht vorher kündigt. Rück­erstattungen seien ausgeschlossen. 

Barth war sich nicht ­bewusst, mit der blossen Angabe der Kreditkartennummer ein unbefristetes Abo abgeschlossen zu haben. Deshalb hatte er das Dropbox-Konto nicht per Ende Jahr gekündigt. Danach wurde seine Kreditkarte automatisch belastet.  

Barth protestierte bei der Kreditkartenfirma. Sie erstattete ihm den Betrag. Denn das Abonnement ist ungültig. Grund: Barth wurde beim Vertragsabschluss nicht auf die Zahlungsbedingungen und die automatische Aboverlängerung hingewiesen. 

Ein Blick auf die Homepage der Firma zeigt, dass Dropbox in der Zwischenzeit die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) überarbeitet hat. Dort steht neu eine Klausel zu den Zahlungsbedingungen. Die Kunden müssen diese AGB beim Bestellvorgang ausdrücklich akzeptieren. 

Aber auch aus diesen neuen AGB geht nicht klar hervor, dass sich das Premium-Konto automatisch verlängert. Es heisst: «Jedesmal, wenn die Erneuerung Ihres Abos fällig wird, bis zur Kündigung, senden wir Ihnen automatisch eine Rechnung.» Und weiter: «Sie können Ihr zahlungspflichtiges Dropbox-Konto jederzeit kündigen, erhalten aber keine Rückerstattung.» 

Tipp: Einfach die Rechnung nicht bezahlen, wenn man das Abonnement nicht mehr will. Und generell gilt: Die Kreditkartenrechnungen nicht per Lastschriftverfahren (LSV) begleichen. Denn es ist ­ein­facher, die Bezahlung ungerechtfertigter Rechnungen zu verweigern, als unzulässige Belastungen beim Kreditkartenunternehmen zurückzufordern.