Nein. Für Sie gilt: Wenn die vertraglich festgelegte Laufzeit Ihrer Police endet, tritt ein sogenannter Vorsorgefall ein. Dann müssen Sie das vereinbarte Kapital beziehen und auch die Kapitalbezugssteuer auf die ganze Summe zahlen. Ein Übertrag auf ein 3a-Konto (oder auf mehrere) ist nicht mehr erlaubt.

Aber: Sie können allenfalls die Police vorzeitig kündigen, also vor Vertragsablauf aussteigen und die Rückkaufsumme verlangen. Fragen Sie die Versicherung, wie hoch der Rückkaufswert ist. Dann können Sie entscheiden, ob Sie diesen Verlust in Kauf nehmen wollen. Falls ja, müssen Sie den ausbezahlten Rückkaufswert zwingend auf ein 3a-Konto auszahlen lassen. Auch dann ist ein Splitting auf mehrere Konten unzulässig.

Mit dieser Variante haben Sie immerhin die Möglichkeit, den Bezug um ein Jahr aufzuschieben – oder um mehrere Jahre, falls Sie nach 65 weiterarbeiten. Das betreffende Konto müssen Sie dannzumal ebenfalls als Ganzes beziehen und versteuern.