Nein. Die entsprechende ­Verordnung sagt klar, dass die Auszahlung von 3a-Geldern «bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig» wird. Bei Männern also mit 65, bei Frauen mit 64 Jahren. Ab ­diesem Zeitpunkt ist eine Überweisung auf eine andere Bank nicht mehr erlaubt, sondern nur noch der Barbezug.