Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen liess per Testament die ganze Erbschaft seiner Frau zukommen. Dabei überging er seine Tochter. Sie verlangte nach ­seinem Tod vom Kreisgericht die Erb­teilung. Damit hatte sie keinen Erfolg, weil sie falsch vorging. Pflichtteils­ge­schützte Erben, die in einem Testament vollständig übergangen werden, können laut Gericht keine Erbteilung verlangen. Die Tochter hätte ihren Pflichtteil innert eines Jahres seit Kenntnis des Testaments mit einer Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsklage einfordern müssen. Dazu war es zu spät. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte den Entscheid.

Kantonsgericht St. Gallen, Urteil BO.2021.10 vom 1. September 2022