1 Ist die Probezeit bei Teilzeitarbeit gleich lang wie bei einem Vollpensum?

Ja. Das heisst, die Probezeit beträgt laut Gesetz einen Monat. Sie kann aber per Vertrag ausgeschlossen, verkürzt oder bis auf maximal drei Monate ausgedehnt werden. Eine längere Dauer der Probezeit ist unzulässig.

2 Kann man bei Teilzeit die Arbeitstage frei wählen, wenn im Vertrag nichts abgemacht ist?